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Leserinnenbrief von Eva Maria Wohlfarter

Sehr geehrtes Falter-Team!

Bei den Forderungen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten/Koroška handelt es sich um Rechte, die bereits im Staatsgrundgesetz von 1867 (Artikel 19) verankert sind, außerdem in der Verfassung von 1920 (Artikel 8) sowie im Staatsvertrag von 1955 (Artikel 7). Die Umsetzung dieser Rechte wird in dem Artikel gleichgesetzt mit einer "reinen Provokation", indem die deutschnationalen Positionen eines Rosentaler Bauern unkommentiert bleiben. Ein uralter Topos in einem Land, das mit größter Gewalt die Assimilation forciert hat! Die Autorin trägt damit dazu bei, Verständnis für die seit Jahrzehnten zutiefst antidemokratische Politik gegenüber den Kärntner Slowen*innen zu wecken. Die Frage, wovon denn die Volksgruppe „zu viel“ bekomme, bleibt ebenfalls unbeantwortet - Minderheitenrechte werden es ja wohl kaum sein! Dagegen sind die ach so „stolzen“ Angehörigen der Volksgruppe offenbar nicht interessant genug, um selbst in dem Artikel zur Sprache zu kommen. Was hätten sie wohl zu der Unterstellung der Autorin gesagt, sie würden kein Deutsch sprechen ("Sie gehören nicht zur deutschen Spracheinheit“)? Es hat System in Österreich, dass über Minderheiten und Volksgruppen gesprochen wird statt mit ihnen. Schade, dass ausgerechnet der Falter diese unselige Tradition fortführt!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Eva Maria Wohlfarter
Sprachwissenschafterin und Vorstandsmitglied in der Wiener Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen