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150 Jahre Österreichisch-Ungarischer Ausgleich

Heinz Tichy und Ernő Deák diskutieren mit dem Publikum, Gabriel Stern moderiert. [Foto: Pauer]

Der Ausgleich von 1867 bildete die staatenrechtliche Grundlage für die Bildung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie, die in weiterer Folge zur Verankerung der „Gleichberechtigung aller Volksstämme und aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben vom Staate“ im Staatsgrundgesetz führte.

Ob dieses Gesetz seine Verheißungen für den Vielvölkerstaat hielt, diskutierten der Historiker Ernő Deák und der Jurist Heinz Tichy anlässlich seines 150-jährigen Jubiläums bei einer Abendveranstaltung der ARGE Volksgruppen mit dem anwesenden Gästen. Ernő Deák bezeichnete den Ausgleich – trotz aller Spannungen, die seit der Gründung im Jahr 1526 die Habsburgermonarchie gekennzeichnet haben – insgesamt als ein „lebens- und entwicklungsfähiges Unterfangen“, das eine neue Dynamik in die erstarrten Strukturen der Monarchie gebracht habe.

Heinz Tichy wies darauf hin, dass das Staatsgrundgesetz von 1867 aus juristischer Sicht nicht leicht einzuordnen sei, zumal viele Begriffe vage blieben. Die Umsetzung des Artikel 19 wurde den Kronländern überlassen, wodurch große Unterschiedlichkeiten in der Praxis und jahrezehntelange Debatten darüber resultierten. Insgesamt bildete aber der Ausgleich eine Grundlage für Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte, die anderswo nicht möglich waren und die bis heute fortwirken.

Artikel 19, Staatsgrundgesetz 1867:

  • Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache.
  • Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt.
  • In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sein, daß ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme die erforderlichen Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält.

Im kommenden Jahr findet eine Folgeveranstaltung zum Ungarisch-Kroatischem Ausgleich 1868 statt.

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